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Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“

Sehr geehrte Eltern,

das außerschulische Lern- und Förderprogramm (außerschulische Nachhilfe) erfährt großen Zuspruch, sodass außerschulische Nachhilfekapazitäten in unserem Bundesland nahezu ausgeschöpft sind.

Vor diesem Hintergrund ist es ab 21.04.2022 möglich, auch Nachhilfeanbieter außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern (aber mit Sitz in der BRD) in Anspruch zu nehmen.

In der Mehrheit wird es sich um Online-Angebote handeln, aber auch Präsenzangebote in der Nähe zu angrenzenden Bundesländern sind durchaus denkbar.

Zum Verfahren:

Schüler benötigen nach wie vor einen Berechtigungsschein. Dieses Original (persönliche Angaben zum Schüler und Bestätigung des aktuellen Schulbesuchs einschließlich Stempel und Unterschrift der Schule) wird von der Schule zweimal kopiert. Schüler verfügen somit über drei Exemplare des Berechtigungsscheines und können diese dem Nachhilfeanbieter vorlegen. Der maximal mögliche Förderumfang je Schüler (30 Stunden à 45 Minuten) bleibt unverändert.

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